Den Schaden einfach auszahlen lassen?

Alle unsere Gutachten sind grundsätzlich so ausgelegt, dass Sie statt der möglichen Reparatur den Weg der fiktiven Abrechnung nutzen können. Hierbei steht Ihnen der Nettoschaden zu. Sie dürfen das Geld danach beliebig verwenden.

Insbesondere bei Fahrzeugen welche bereits 6 bis 8 Jahre alt sind und nur oberflächige Schäden (Kratzer, kleine Dellen etc) erlitten haben ist diese Form der Abrechnung immer beliebter, zumal der Gebrauchswert des Fahrzeug dabei nicht beeinträchtigt wird.

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