Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Ein Kostenvoranschlag ist immer ungeeignet! Denn schließlich ist dieser lediglich ein Kostenangebot durch einen Reparaturbetrieb und beschreibt nicht den Unfallschaden. Nach einem Haftpflichtschaden müssen Sie jedoch einen Beweis über Schadenumfang und Schadenhöhe erbringen, um einen Schaden und Ihre Ansprüche rechtssicher belegen zu können. Nur mit einem Gutachten kommen Sie Ihrer Pflicht regelmäßig nach.

Achtung:

Den im Kostenvoranschlag bennanten Betrag muss die gegnerische Versicherung nicht zahlen und auch die Kosten eines Kostenvoranschlag muss die Versicherung im Gegensatz zu denen eines Gutachten nicht ersetzen.

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