Teilschuld - trotzdem ein Gutachten?

Ja, es ist absolut sinnvoll. Unsere Gutachter sichern unter anderem auch leicht vergängliche Unfallspuren. Anhand dieser lässt sich oftmals der wahre Schadenhergang belegen. So kann aus einer Teilschuld mitunter nur noch eine sehr geringe Teilschuld werden. In einigen Fällen konnte sogar die vollständige Unschuld nachgewiesen werden. Bei einer wirklichen Teilschuld bekommen Sie Ihren Schaden anteilig ersetzt. Können Sie den Schaden mangels nicht vorhandenem Gutachten nicht belegen, so gehen Sie komplett leer aus.

Wenn Sie eine entsprechende Kaskoversicherung haben kommt diese in der Regel sogar und dass ohne das die Selbstbeteiligung fällig wird für die Anteiligen Kosten im Falle einer Teilschuld auf. 

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