Bei einem Unfall im Ausland gilt in der Regel das Rechts des entsprechenden Landes in welchem der Unfall stattgefunden hat. Ist der Unfallgegner jedoch auch ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug, so gilt weiterhin deutsches Recht.
Das Schadenersatzrecht in anderen Ländern kann von deutschen Schadenersatzrecht abweichen. Beispiel: in Frankreich werden Wertminderungen nicht ersetzt.
Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.