Was ist ein Bagatellschaden?

Die Bagatellschadengrenze (715 EUR) bezeichnet eine bereits 1978 festgelegte Schadenhöhe, über welcher ein Schaden z.B. im Falle eines Weiterverkaufs ofenbarungspflichtig ist. Schäden unter dieser Schadenhöhe sind als Bagatelle demnach nicht unbedingt offenbarungspflichtig.

Der Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Gutachten besteht grundsätzlich und ist der einzig sichere Weg zum erfolgreichen späteren Schadenersatz, zumal sich oft erst im Rahmen der Gutachtenerstellung der wahre Schadenbetrag zeigt.

Hinweis: Im Internet kursiert die Falschbehauptung das unterhalb der Bagatellschadengrenze ein Schaden nicht begutachtet werden dürfe. Das ist natürlich nicht richtig und macht auch keinen Sinn, denn zur Beurteilung ob der Wert der Bagatellschadengrenze über oder unterschritten wird muss ein Sachverständiger diesen erst einmal berechnen.

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