Was kostet ein Gutachten?

Auch bei einem unverschuldeten Schaden an Ihrem Fahrzeug ist ein Gutachten nicht gratis. Der Rechnungsbetrag ist in Abhängigkeit von der Schadenhöhe und dem Dokumentationsaufwand bemessen und somit nicht vor der Begutachtung bekannt. Allerdings ist es gesetzlich festgelegt, dass der Verursacher des Schadens beziehungsweise dessen Versicherung neben den Kosten für den Schaden an ihrem Fahrzeug auch die Kosten für das Gutachten und sogar für einen Anwalt ersetzen muss. Zur Vereinfachung bieten wir eine Abtretung, die es der Versicherung erlaubt, das Gutachten direkt bei uns zu bezahlen.

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