Wo muss mein Auto repariert werden?

Bei der Gutachtenerstellung durch unsere Sachverständigen wird üblicher Weise das nächstgelegene Autohaus Ihrer Automarke als Reverrenz in Ihrem Gutachten berücksichtigt. Es steht Ihnen allerdings frei auch einen beliebigen anderen Reparaturbetrieb mit der tatsächlichen Reparatur zu beauftragen. Statt das Fahrzeug zu reparieren, können Sie natürlich sich auch das Geld auszahlen und die fiktive Abrechnung in Anspruch nehmen.

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