Kfz-Sachverständiger mit Erfahrung und Sachverstand

Sachverstand ist nichts, was man auswendig lernen kann - Sachverstand muss man sich erarbeiten! Das bedeutet weder ein Universitätsbesuch noch das Drücken einer Schulbank und erst recht nicht der Besuch eines Wochenendseminars macht Sie zu einer Person mit fundiertem Sachverstand.

Der Königsweg lautet: von der Pike auf Lernen und sich Wissen & Erfahrung aneignen.

Unser Wissen - Ihr Vorteil

Der Sachverstand unserer Gutachter basiert auf einer Vielzahl von umfangreichen praktischen und theoretischen Ausbildungen sowie Prüfungen. Nach bestandener Gesellenprüfung im KFZ-Handwerk folgte zunächst eine mehrjährige Praxis im Berufsalltag. Die Erfahrungen mit unterschiedlichsten Herausforderungen waren wertvoll und halfen bei der erfolgreichen Prüfung zum KFZ-Technikermeister. Trotz der Kompetenz, die man als Verantwortlicher in leitender Position innehat, ist dennoch eine zusätzliche Ausbildung in Vollzeit notwendig, um den bestmöglichen Eintritt in den Beruf des Sachverständigen zu gewährleisten.

Experte für Haftpflichtschaden

Der Experte für Haftpflichtschaden

Wir verraten Ihnen gerne, warum wir eine Spezialisierung für notwendig erachten, aber vorweg eine Frage an Sie:

Halten Sie es nicht für fragwürdig, wenn ein Gutachter auf der einen Seite mit Neutralität und Unabhängigkeit wirbt, aber gleichzeitig Aufträge der Versicherung annimmt und Kaskoschäden begutachtet? Hier liegt eindeutig ein Interessenskonflikt vor!

Es gibt unzählige Aufgabengebiete, bei denen die Expertise eines Sachverständigen gefragt ist: Wertermittlung bei Oldtimern, Untersuchung von Motorschäden, Unfallrekonstruktion, Gerichtsgutachter, Begutachtung von Kaskoschäden etc..

Da dürfte es eigentlich selbsterklärend sein, dass nicht alle Fachrichtungen durch eine Person abgedeckt werden können. Es zeigt sich, dass der Begriff „Gutachter“ ähnlich wie „Handwerker“ zu verstehen ist – ein Oberbegriff, der dann je nach Sparte seinen eigenen Spezialisten hervorbringt.

Dennoch gibt es immer noch sehr viele Sachverständige, die ihre Dienste ähnlich wie ein Hausmeister anpreisen, frei nach dem Motto „von allem ein bisschen, dafür aber nichts richtig!“

Im Handwerker-Alltag wissen Sie ja bereits, was zu tun ist: Sie rufen Ihren Spezialisten, sei es Elektriker, Fliesenleger oder Maler.

Achten Sie also auch bei einem unverschuldeten Unfall auf die richtige Wahl Ihres Spezialisten: Kontaktieren Sie uns – Ihren persönlichen Haftpflichtspezialisten.

Schadenersatz für Sie

Vollständiger Schadenersatz für Sie

Den vollständigen Schadenersatz nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zu erwirken, das ist stets das erklärte Ziel. Allerdings ist dieses Ziel nicht mit einem einzigen Schritt zu erreichen.

Nach einem Haftpflichtschaden haben Sie Rechte, aber auch Pflichten.

Das Recht auf Schadenersatz ist der bekannteste Part nach einem unverschuldeten Unfall.

Die dazu gehörigen Pflichten sind allerdings weit weniger bekannt.

- Zum einen müssen Sie nachweisen können, wer den Schaden verursacht hat. Dies ist in den meisten Fällen problemlos möglich, insbesondere dann, wenn bereits eine polizeiliche Unfallmitteilung vorliegt, aus der dieser Umstand zu entnehmen ist.

- Des Weiteren müssen Sie einen Beweis über den erlittenen Schadenumfang sowie die Schadenhöhe erbringen. Dies ist allerdings nicht durch einen Kostenvoranschlag oder eigene Bilder möglich. Hier hilft nur ein echtes Gutachten weiter – auch wenn die Versicherung gerne versucht, Sie zu einem Kostenvoranschlag zu überreden oder auf die App hinweist, mit der Sie doch selbst die Fotos schnell einreichen könnten.

- Zu guter Letzt muss der gewünschte Anspruch auf Basis des Schadengutachtens in Form eines Forderungsschreibens gegenüber der zur Zahlung verpflichteten Versicherung geltend gemacht werden. Typischerweise geschieht dieses durch einen geeigneten Rechtsanwalt.

Unsere detaillierte Begutachtung ist Ihr wichtigster Schritt zum vollständigen Schadenersatz, denn nur den vom Sachverständigen auch erkannten und protokollierten Schäden können Sie später auch als Schadenersatz erfolgreich geltend machen.

Gutachten als Beweismittel

Unser Gutachten - Ihr Beweismittel

Das Schadengutachten ist regelmäßig das einzige Beweismittel, welches Unfallgeschädigte haben, wenn es um Ihren Fahrzeugschaden geht.

Dass hier umfangreiche und vor allem professionell auf den konkreten Schaden abgestimmte Inhalte allentscheidend sind für einen späteren Schadenersatz, ist bei uns eine Selbstverständlichkeit.

Bereits bei der Schadenaufnahme am Fahrzeug, bei Ihnen vor Ort, am Arbeitsplatz oder im Reparaturbetrieb unterscheiden wir uns durch eine äußerst umfangreiche und professionell gerüstete Vorgehensweise von den meisten Mitwettbewerbern erheblich.

Ebenso umfangreich und detailliert ist Ihr späteres Gutachten, welches Sie von uns erhalten. Nicht nur im Falle eines eventuellen Rechtsstreites mit dem Unfallgegner oder dessen Versicherung stellen wir Ihnen und auch Ihrem Rechtsanwalt die bestmögliche Grundlage für einen vollständigen Schadenersatz.

Unsere Gutachten sind stets Ihr bestes Beweismittel. IMD-Gutachten - darauf können Sie sich verlassen!

FAQ

Was kostet ein Haftpflichtschadengutachten für Sie?

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Auch bei einem unverschuldeten Schaden an Ihrem Fahrzeug ist ein Gutachten nicht gratis. Der Rechnungsbetrag ist in Abhängigkeit von der Schadenhöhe und dem Dokumentationsaufwand bemessen und somit nicht vor der Begutachtung bekannt. Allerdings ist es gesetzlich festgelegt, dass der Verursacher des Schadens beziehungsweise dessen Versicherung neben den Kosten für den Schaden an ihrem Fahrzeug auch die Kosten für das Gutachten und sogar für einen Anwalt ersetzen muss. Zur Vereinfachung bieten wir eine Abtretung, die es der Versicherung erlaubt, das Gutachten direkt bei uns zu bezahlen.

Was genau ist die Aufgabe des Kfz-Sachverständigen?

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Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Rechte und Pflichten. Das Recht auf Schadenersatz ist sicher der angenehmere Teil. Um diesen Schadenersatz geltend machen zu können, sind Sie verpflichtet, einen BEWEIS über Schadenumfang und Schadenhöhe zu erbringen. Genau diesen Beweis erstellen wir in Form eines Gutachtens für Sie. Ein einfacher Kostenvoranschlag oder ein paar selbst gemachte Bilder zur Versicherung senden stellt selbstverständlich keinen Ersatz für ein professionelles Gutachten dar. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen einen bestens dokumentierten Beweis über den Schaden und alle damit verbundenen Kennzahlen zu erstellen. Unsere Arbeit ist Ihre optimale Grundlage für Ihrem Schadenersatz!

Wann sollte ich einen Unfallsachverständigen einschalten?

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Sobald Ihr Fahrzeug durch einen Dritten beschädigt wurde, ist immer und ausnahmslos ein geeigneter Sachverständiger erforderlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden mit einem anderen PKW, einem Fahrrad oder auch durch eine Schubkarre verursacht wurde. Der Schadenumfang ist regelmäßig höher und es steckt meist mehr Reparaturaufwand dahinter, als Sie auf den ersten Blick erkennen können. Selbst scheinbar kleine Kratzer oder Dellen können kostenintensive Reparaturen nötig machen. Wenn Sie unsicher sind, melden Sie sich. Gerne beraten wir Sie kostenfrei und unverbindlich darüber, ob für Sie ein Haftpflichtschadengutachten der beste Weg ist.

Begutachten unsere Kfz-Sachverständigen nur Autos?

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Nein. Wir begutachten alle Arten von Kraftfahrzeugen. Neben Autos beispielsweise auch Motorräder, Lastwagen, E-Bikes, Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger. Ihr Fahrzeug ist nicht dabei? Rufen Sie uns kostenlos an, wir helfen Ihnen weiter. Gerne können Sie uns auch ein Foto des Schadens per WhatsApp senden - einer unserer Gutachter wird sich umgehend bei Ihnen zurückmelden.

Kann ich das Kfz-Sachverständigenbüro selbst auswählen?

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Ja. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass Sie selber die freie Wahl eines Unfallgutachters haben. Oft versuchen gegnerische Versicherungen einen Ihrer eigenen Gutachter zu empfehlen: Das ist natürlich nicht die beste Lösung für Sie. Finanzielle Nachteile wären so regelmäßig vorprogrammiert. Nutzen Sie grundsätzlich besser einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, welcher gegenüber der Versicherung nicht weisungsgebunden ist.

Jetzt Anfrage schicken – Wir melden uns bei Ihnen!